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Irreführende Lockangebote für Flugtickets sind ab Samstag untersagt. Am 1. November tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, nach dem Fluggesellschaften bei der Angabe der Ticketpreise alle Steuern und Gebühren auflisten müssen. Doch nicht alle Airlines werden mitziehen.
Die EU will die Ticketpreise für im Internet gebuchte Flüge übersichtlicher und vergleichbarer machen. Ein neues EU-Gesetz verpflichtet die Fluggesellschaften von diesem Samstag an, alle Steuern und Abgaben klar und rechtzeitig vor der Buchung aufzulisten. Damit solle „irreführende Werbung“ verhindert werden, teilte die EU-Kommission jetzt in Brüssel mit.
Vor allem so genannte Billigflieger warben in der Vergangenheit mit „Schnäppchenpreisen“ für Flüge. Erst am Ende der Buchung erfuhr der Kunde den Gesamtpreis. Die EU-Verordnung gilt nicht nur für Werbeanzeigen, sondern auch für das Internet.
„Von Anfang an muss es volle Transparenz geben“, sagte ein Sprecher von EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani. Bei Online-Angeboten muss der Anbieter künftig sofort den Endpreis nennen, was dem Kunden den Preisvergleich erleichtert.
Außerdem dürfen die Fluggesellschaften dem Reisenden nicht ohne dessen ausdrückliche Einwilligung Zusatzgebühren in Rechnung stellen. Dies bedeutet, dass auf der Internetseite Buchungsoptionen wie beispielsweise eine freiwillige Reiserücktrittsversicherung nicht bereits markiert sein dürfen. Wer eine solche Versicherung will, muss sie ab Samstag bewusst anklicken und nicht wegklicken.
Allerdings können Luftfahrtgesellschaften weiterhin Extra-Gebühren für Gepäckstücke berechnen, was bei einer Reihe von Billigfliegern der Fall ist. Die Verordnung gilt für alle Airlines, die ihren Sitz in der EU haben. Fluggesellschaften aus Drittstaaten sind davon nicht betroffen. Die EU-Kommission will regelmäßig überprüfen, ob sich die Unternehmen an die Vorschriften halten.